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            Sicherheitstechnische Überprüfung von RLT-Anlagen                    gem. §13 AStV

Der Technische Dienst DIETRICH – TDD bietet Unternehmungen/Betreibern von RLT (Raumluftechnischen Anlagen), Lüftungsanlagen, Klimaanlagen, Absauganlagen, Lackieranlagen usw. eine wichtige Dienstleistungspalette zur Optimierung von Anlagen und Prozessen an.

Zudem schaffen wir für diese Betriebe ein wirtschaftlich sinnvolles Maß für Betriebssicherheit und persönliche Haftung.

Wegen der gegebenen Wichtigkeit möchten wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen zur „Sicherheitstechnischen Überprüfung“ beantworten:

Das haben wir früher ja auch nicht gebraucht, betrifft uns das überhaupt?

Ja! Wenn sie in Ihrem Betrieb luftführende Anlagen haben, dann sind sie von den neuen Prüfpflicht-Gesetzen voll betroffen. (Absauganlagen… §16 AAV Allgemeine Arbeitnehmerschutzveordnung, Lüftungs- und Klimaanlagen …§13AStV Arbeitsstättenverordnung, gem. Richtlinien VDI6022 und entsprechend ÖNORM H6021)

Gilt dies nicht nur für Neuanlagen?

Nein! Verschiedene Gerichtsurteile zeigen, dass z. B. schon alleine das Wechseln eines Filters genügt, um die Entsprechung der aktuellen Gesetzeslage zu verlangen. Mieter von Wohnanlagen haben dieses Recht sogar grundsätzlich.

Alter oder Genehmigungsdatum einer Anlage spielen also keine Rolle.  

Was ist denn der Sinn dieser Prüfpflicht überhaupt?

Durch diese verschärften Bestimmungen will der Gesetzgeber eine erhöhte Sicherheit für die arbeitenden Personen (Arbeitsplatzkonzentration) und die Umgebung (Emissionen an Anrainer, Umwelt) schaffen. Als Zweites soll eine erhöhte Sicherheit gegen Brandgefahr erreicht werden.

Haben da nicht ein paar Bürokraten und Theoretiker übers Ziel hinausgeschossen?

Teilweise ja, aber …

in den technischen Regelwerken, z. B. VDI6022 und der ÖNORM H6021, sind neben sinnvollen Muss-Forderungen auch teilweise wirklich praxisfremde Detailregelungen enthalten. Befolgt jemand in der Praxis blind diese Richtlinien, so ist dies nicht sinnvoll. Die Richtlinien und Gesetze sind vom Spezialisten- Technischer Dienst DIETRICH - jeweils auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und Risikoabwägung für den Kunden zu beurteilen und zu empfehlen und nicht naiv vorzugeben/umzusetzen.

Können wir die Sicherheitstechnischen Prüfungen nicht einfach selber machen?

Theoretisch ja, ist aber nicht sinnvoll.

In Gerichtsurteilen wurden Prüfungen durch betriebsinterne Personen nicht anerkannt.
Der Nachweis der ausreichenden Qualifikation ist schwierig zu erbringen und immer anfechtbar.

Stellt man sich vor, dass es zu einem Brandfall mit großen wirtschaftlichen und eventuell auch Personenschäden kommt, so erkennt man sofort das unwägsame Risiko.

Angenommen, wir machen das nicht, was kann uns passieren?

Ob die Anlagen zu 100% wirtschaftlich arbeiten oder nur eingeschränkt, das interessiert die Behörde nicht, sollte jedoch für den Betrieb von größtem Interesse sein. Mit der Sicherheitstechnischen Überprüfung durch die Spezialisten vom TDD - Technischer Dienst DIETRICH - geht gleichzeitig auch die Optimierung Ihrer Anlagenleistungen einher.

Ist das alles?

Nein, es kann auch zu wirklich existenziellen Problemen führen.

Wir unterscheiden grob zwei Arten von Schäden:

Beispiel - Praxisablauf im Brandfall: (Quelle Ing. Rudolf Neurauter , Abt. für Wirtschaft und Umwelt)
Bei jedem Brandfall erscheinen „Gendarmerie“, „Staatsanwaltschaft“ und „Sachverständiger“ zur Befundaufnahme.

Kann der Betrieb seiner Dokumentationspflicht nun nicht nachkommen, kann er die „Sicherheitstechnische Prüfung“ nicht belegen, so wird keine Freistellungsurkunde ausgestellt. Dies hat weitreichende Folgen!

Beweislast: Nun muss der Betrieb die Mangelfreiheit beweisen, dass die Ursache nicht etwa im Anlagenzustand in mangelnder Wartung lag. (Siehe Beilage Die Freistellungsurkunde wird nicht erstellt…die Versicherung wird nicht bezahlen…. es kommt zur Umkehr der Fachinformation Rechtsfolgen bei betrieblicher Umsetzung)

Behauptet der Gegenanwalt, dass der Brand durch die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch Früherkennung u.s.w. hätte möglicherweise vermieden werden können, so ist es fast unmöglich, das Gegenteil zu beweisen. Im Ernstfall werden Sie keinen Sachverständigen für einen solchen Gegenbeweis finden.

Brandschäden haben meist ein finanziell großes Ausmaß.

Man stelle sich nur vor, es werden auch Personen verletzt oder gar getötet, dann kann auch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden!

Haftet der Betrieb oder die zuständige Person?

Es handelt sich um Organisationsverschulden. (Siehe Beilage Fachinformation: Rechtsfolgen bei betrieblicher Umsetzung)

Das heißt, die Unternehmensleitung bzw. Führungskräfte, an welche dieser Verantwortungsbereich nachvollziehbar delegiert wurde, sind persönlich haftbar.

Zum Beispiel Sicherheitstechniker, Technischer Leiter oder Leiter der Instandhaltung.

Dem kann sich im Ernstfall keiner entziehen.

Welche Behörde überprüft die Einhaltung der Prüfvorschriften?

In der Regel das Arbeitsinspektorat.

Diese Stellen sind jedoch oft überfordert und können daher die Kontrollen nur sporadisch durchführen. Das entbindet den Betrieb jedoch keinesfalls von seiner Prüfpflicht.

Ein Auto-Zulassungspickerl wird von der Polizei auch nur sporadisch kontrolliert, bedeutet aber trotzdem, dass das Fahrzeug zugelassen sein muss. Ist das nicht der Fall, so steigt im Schadensfall die Versicherung voll aus und der Fahrzeughalter haftet für alle Folgen persönlich.

In der Beilage finden Sie ein Gerichtsurteil gegen einen Betrieb, der seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. Selbst bei kleinen Betrieben mit minimalen Anlagen wird die Prüfpflicht eingefordert. (Beispiel – Beilage „Urteil Unabhängiger Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich“)

Was können Sie uns anbieten?

Technischer Dienst DIETRICH TDD ist ein Spezialunternehmen in den Bereichen

Technischer Gebäudeservice, Sicherheitstechnik, Filtertechnik, Lüftungstechnik, Kälte u. Klima, Heizung u. Sanitär, Elektro.

Unter dem Begriff TDD bieten wir unseren Kunden einen Optimierungsprozess mit verschiedenen Dienstleistungen an. Damit schaffen wir zum Technischen Gebäudeservice einen zusätzlichen Mehrwert.

Wir leben vom Technischen Gebäudeservice.

Dienstleistungen werden nach dem Motto „so wenig wie möglich, so viel als notwendig“ angeboten.

Also dann, wenn es für Sie tatsächlich von klarem Nutzen ist.

Wir sind als Dienstleistungsunternehmen nicht an teuren Wartungsverträgen und dem Verkauf von Ersatzteilen interessiert, welche zum Teil in Ihrer Anlage gar nicht notwendig sind.

Der Umfang der Sicherheitstechnischen Überprüfung wird auf Ihren Betrieb sinnvoll maßgeschneidert.

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